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  • GREESO Green Energy Solutions GmbH - Marktplatz 14, 3335, Weyer (OÖ), Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
361092v
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Marktplatz 14
3335
Weyer (OÖ)
Marktplatz 14, 3335, Weyer (OÖ) AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
2011

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Steyr

GREESO Green Energy Solutions GmbH Firmenbeschreibung

GREESO Green Energy Solutions GmbH ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 361092 v. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2011 registriert. Die Firma kann schriftlich über Marktplatz 14 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 04.04.2017 Veränderung
    • *. LG Steyr (*), Löschung Bekannt gemacht am *. April * Firmenbuchnummer: *v Firmenbuchsache: GREESO Green Energy Solutions GmbH Weyer Marktplatz * * Weyer (OÖ) Text: FIRMA gelöscht; Firma gelöscht gemäß § * FBG infolge Vermögenslosigkeit.; Gericht: LG Steyr eingetragen am *.*.*
    • 12.08.2016 Veränderung
      •   LG Steyr (*), Aktenzeichen * S */*m Konkursverfahren *v Bekannt gemacht am *. August * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: GREESO Green Energy Solutions GmbH * Kleinreifling Nr. * FN *v Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Masseverwalter: Dr. Norbert MOOSEDER Rechtsanwalt Stelzhamerstraße * * Steyr Tel.: */* * *, Fax: DW * E-Mail: office@gltp.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Günther GRASSNER Rechtsanwalt Südtirolerstraße *-* * Linz Tel.: */* * *, Fax: */* * E-Mail: office@gltp.at Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Text: Diese Insolvenz ist eine Hauptinsolvenz gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens * Tage nach Einlangen der Forderungsanmeldung, einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: *. Stock, Saal * *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. November * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: *. Stock, Saal * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: *,* % Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. Dezember * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *. Dezember *
    • 12.08.2016 Veränderung
      •   LG Steyr (*), Aktenzeichen * S */*m Konkursverfahren *v Bekannt gemacht am *. August * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: GREESO Green Energy Solutions GmbH * Kleinreifling Nr. * FN *v Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Masseverwalter: Dr. Norbert MOOSEDER Rechtsanwalt Stelzhamerstraße * * Steyr Tel.: */* * *, Fax: DW * E-Mail: office@gltp.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Günther GRASSNER Rechtsanwalt Südtirolerstraße *-* * Linz Tel.: */* * *, Fax: */* * E-Mail: office@gltp.at Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Text: Diese Insolvenz ist eine Hauptinsolvenz gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens * Tage nach Einlangen der Forderungsanmeldung, einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: *. Stock, Saal * *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. November * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: *. Stock, Saal * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: *,* % Beschluss vom *. November *
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