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  • Lacuna AG - Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB8779 REGENSBURG
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Ziegetsdorfer Straße 109
93051 Regensburg
Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Aktiengesellschaft
Gründungsdatum
18.11.2003
Gelöscht am:
2017-01-17

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
300.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Regensburg
Ehemalige Namen
Lacuna Fondsverwaltung GmbH & Co. Vertriebs KG|Werner Engelhardt

Lacuna AG Firmenbeschreibung

Lacuna AG ist eine in Deutschland als Aktiengesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB8779 REGENSBURG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 18.11.2003 registriert. Lacuna AG hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Lacuna Fondsverwaltung GmbH & Co. Vertriebs KG|Werner Engelhardt ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Ziegetsdorfer Straße 109 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 18.01.2017 Berichtigung
    • HRB *: Lacuna AG, Regensburg, Ziegetsdorfer Straße *, * Regensburg. Die Hauptversammlung vom *.*.* hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Lacuna GmbH" mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB *) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 24.11.2016 Berichtigung
      • HRB *: Lacuna AG, Regensburg, Ziegetsdorfer Straße *, * Regensburg. Die CAPTURN GmbH mit dem Sitz in Wien (Handelsgericht Wien Firmenbuch FN *g) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom *.*.* sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom *.*.* und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom *.*.* mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 18.06.2016 Berichtigung
      • HRB *: Lacuna AG, Regensburg, Ziegetsdorfer Straße *, * Regensburg. Die Gesellschaft hat am *.*.* den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der CAPTURN GmbH mit dem Sitz in Wien / Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN *g) eingereicht. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Lacuna AG ergeben sich aus § *a Abs. * UmwG i.V,m. § * UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Lacuna AG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen Lacuna AG nach § *a Abs. * i.V.m. § * Abs. * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § * UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Lacuna AG unter deren Geschäftsanschrift Ziegetsdorfer Straße *, * Regensburg geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Lacuna AG gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Gläubiger der übertragenden Kapitalgesellschaft können nach § * österreichisches EU-VerschG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die CAPTURN GmbH geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Österreich bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der CAPTURN GmbH melden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Konkurses ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten, behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Mögliche Rechte von Gläubigern der CAPTURN GmbH nach § * öAktG bleiben unberührt.Unter folgender Anschrift können Gläubiger der CAPTURN GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Rotenturmstraße *, * Wien, Österreich.
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