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  • a-r zweitausend Vermögensverwaltungs GmbH - Siegburger Straße 41, 53773 Hennef, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB8519 SIEGBURG
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Siegburger Straße 41
53773 Hennef
Siegburger Straße 41, 53773 Hennef DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
12.12.2003
Gelöscht am:
-

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Siegburg
Ehemalige Namen
aarzweitausend Vermögensverwaltungs GmbH

a-r zweitausend Vermögensverwaltungs GmbH Firmenbeschreibung

a-r zweitausend Vermögensverwaltungs GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB8519 SIEGBURG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 12.12.2003 registriert. a-r zweitausend Vermögensverwaltungs GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen aarzweitausend Vermögensverwaltungs GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Siegburger Straße 41 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 20.07.2022 Löschung
    • HRB *: a-r zweitausend Vermögensverwaltungs GmbH, Siegburger Str. *, D-* Hennef. Die Gesellschaft ist gemäß § * Absatz * FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
    • 14.04.2022 Löschung
      • HRB *: a-r zweitausend Vermögensverwaltungs GmbH, Siegburger Str. *, D-* Hennef. Das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist, da ein Insolvenzverfahren durchgeführt und nach § * InsO aufgehoben wurde. Es ist daher beabsichtigt, die Gesellschaft nach § * FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von * Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Neue Poststr. *, Amtsgericht Siegburg, D-* Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.
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