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  • MEX1 GmbH - Steinlachallee 80, 72072 Tübingen, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB730028 STUTTGART
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Steinlachallee 80, 72072 Tübingen
Steinlachallee 80, 72072 Tübingen DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
12.02.2009

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Stuttgart

MEX1 GmbH Firmenbeschreibung

MEX1 GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB730028 STUTTGART. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 12.02.2009 registriert. Die Firma kann schriftlich über Steinlachallee 80, 72072 Tübingen erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 14.05.2018 Löschung
    • HRB *: MEX* GmbH, Tübingen, Steinlachallee *, * Tübingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am *.*.* erfolgt. Gemäß § * Abs. * UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 14.05.2018 Löschung
      • HRB *: MEX* GmbH, Tübingen, Steinlachallee *, * Tübingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am *.*.* erfolgt. Gemäß § * Abs. * UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 30.04.2018 Veränderung
      • HRB *: MEX* GmbH, Tübingen, Steinlachallee *, * Tübingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Rainer Pabst verschmolzen. Dieser führt das Unternehmen als Einzelfirma unter dem Namen MEX* Rainer Pabst e. K., Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRA *) fort. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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