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  • Gläubigerimmobilien Verwertungsgesellschaft mbH - Hauptstr. 74, 69251 Gaiberg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB708655 MANNHEIM
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Hauptstr. 74
69251 Gaiberg
Hauptstr. 74, 69251 Gaiberg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
08.02.2010
Alter der Firma
2010-02-08 14 Jahre

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Mannheim

Gläubigerimmobilien Verwertungsgesellschaft mbH Firmenbeschreibung

Gläubigerimmobilien Verwertungsgesellschaft mbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB708655 MANNHEIM. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 08.02.2010 registriert. Die Firma kann schriftlich über Hauptstr. 74 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Gläubigerimmobilien Verwertungsgesellschaft Mbh - Hauptstr. 74, 69251 Gaiberg, Deutschland

2010-02-08 14 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 17.12.2021 Löschung
    • HRB *: Gläubigerimmobilien Verwertungsgesellschaft mbH, Gaiberg, Hauptstr. *, D-* Gaiberg. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am *.*.* erfolgt. Gemäß § * Abs. * UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
    • 19.10.2021 Veränderung
      • HRB *: Gläubigerimmobilien Verwertungsgesellschaft mbH, Gaiberg, Hauptstr. *, D-* Gaiberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom *.*.* mit der GmbH "Zweitgeld Immobilien GmbH", Gaiberg (Amtsgericht Mannheim HRB *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 12.08.2011 Veränderung
      • Gläubigerimmobilien Verwertungsgesellschaft mbH, Gaiberg, Hauptstr. *, * Gaiberg. Mit der "Zweitgeld Immobilien GmbH", Gaiberg (Amtsgericht Mannheim HRB *) wurde am *.*.* ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am *.*.* zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
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