• DE
  • Sistema Solar 1 GmbH - Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg im Breisgau, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB707521 FREIBURG
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg im Breisgau
Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg im Breisgau DE

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Freiburg

Sistema Solar 1 GmbH Firmenbeschreibung

Sistema Solar 1 GmbH ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB707521 FREIBURG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg Im Breisgau erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Sistema Solar 1 Gmbh - Emmy-Noether-Straße 2, 79110 Freiburg im Breisgau, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 15.10.2012 Löschung
    • Sistema Solar * GmbH, Freiburg im Breisgau, Lise-Meitner-Straße *, bei PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, * Berlin. Die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am *.*.* erfolgt. Gemäß § * Abs. * UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 03.09.2012 Veränderung
      • Sistema Solar * GmbH, Freiburg im Breisgau, Lise-Meitner-Straße *, bei PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, * Berlin. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom *.*.* und *.*.* und des Verschmelzungsbeschlusses vom *.*.* mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung italienischen Rechts "EAM Solar Italy * S.r.l.", Mailand (ITALIEN) (übernehmender Rechtsträger) (Gesellschaftsregister der Handelskammer von Mailand, *, REA Nr. MI- *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
    • 11.06.2012 Veränderung
      • Sistema Solar * GmbH, Freiburg im Breisgau, Lise-Meitner-Straße *, bei PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, * Berlin. Als nicht eingetragen wird nach § *d UmwG ohne Gewähr bekanntgemacht:Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsplans bei Gericht eingereicht.An der Verschmelzung sind beteiligt: - als übertragende Gesellschaft die Sistema Solar * GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Freiburg im Breisgau- als übernehmende Gesellschaft die EAM Solar Italy * S.r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung italienischen Rechts mit Sitz in Mailand, Italien.Die übertragende deutsche Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregisterbeim Amtsgericht Freiburg im Breisgau unter HRB *.Die aufnehmende italienische Gesellschaft ist eingetragen im Unternehmensregister der Handelskammer Mailand unter *, REA Nr. MI - *.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Gesellschaftergeben sich aus § * j UmwG. Gemäß § * j Abs. * Satz * UmwG ist den Gläubigern der Sistema Solar * GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Gemäß § * j Abs. * UmwG steht das Recht, Sicherheit zu verlangen den Gläubigern nur hinsichtlich der Forderungen zu, die vor oder bis fünfzehn Tage nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfes entstanden sind. Es ist für den Anspruch auf Sicherheitsleistung unerheblich, ob der Anspruch des Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können nur Gläubiger eines obligatorischen Anspruchs verlangen. § * UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da hier schon der Gegenstand des dinglichen Anspruchs die Sicherheit darstellt. Die Forderung des Gläubigers muss auf einen Vermögenswert gerichtet sein. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein. Auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen besteht ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus erwachsenden Anspruch auf Schadensersatz.Sämtliche Ansprüche sind unmittelbar geltend zu machen gegenüber derSistema Solar * GmbH c/o PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Lise-Meitner-Straße *, * Berlin. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegende Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung an Gläubiger der übertragenden Sistema Solar * GmbH nur gewährt wird, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seinesEntwurfs ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich angemeldet wird.Die Rechte der Gläubiger der aufnehmenden italienischen Gesellschaft ergeben sich aus Abschnitt * des italienischen Zivilgesetzbuches ("Codice Civile") in Verbindung mit der Vorschrift des Abschnitts *-quater des italienischen Zivilgesetzbuches. Nach diesen Vorschriften kann die Verschmelzung erst dreißig Tage nachEinreichung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der an der Verschmelzung beteiligten italienischen Gesellschaft zur Verschmelzung beim italienischen Gesellschaftsregister und vorbehaltlich der Zustimmung aller Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, der Befriedigung derjenigen Gläubiger, die ihre Zustimmung zur Verschmelzung nicht erteilt haben, oder der Bankhinterlegung der maßgebenden Beträge, umgesetzt werden. Außerhalb dieser Ausnahmen können die Gläubiger der aufnehmenden Gesellschaft innerhalb der vorgenannten Frist von * Tagen Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen. Darüber hinaus können die Gläubiger vollständige Informationen über die Ausübung ihrer Rechte unmittelbar am Sitz der Eam Solar Italy * S.r.l. einholen. Sämtliche Ansprüche sind unmittelbar geltend zu machen gegenüber der EAM Solar Italy * S.r.l.Via Monte Rosa, no. *, *, Mailand, Italien.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Gläubigerrechte gegenüber der übertragenden Sistema Solar * GmbH und der aufnehmenden EAM Solar Italy * S.r.l. können unter folgender Anschrift eingeholt werden:Sistema Solar * GmbH c/o PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Lise-Meitner-Straße *, * Berlin
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