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Inter Publish GmbH - Karlsruher Straße 31, 76437 Rastatt, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB521124 MANNHEIM
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Karlsruher Straße 31
- 76437 Rastatt Karlsruher Straße 31, 76437 Rastatt DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 28.02.1990
- Gelöscht am:
- 2014-06-24
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 50.000,00 DEM
Landes-Besonderheiten
- Zusätzliche Statusdetails
- gelöscht
- Gericht
- DE/Mannheim
- Ehemalige Namen
- CONDOR-INTERPART Verlag GmbH
- Webseite
- www.partnertogo.de
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Inter Publish GmbH Firmenbeschreibung
- Inter Publish GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB521124 MANNHEIM. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 28.02.1990 registriert. Inter Publish GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen CONDOR-INTERPART Verlag GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Karlsruher Straße 31 online über www.partnertogo.de erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 24.06.2014 Löschung
- HRB *:Inter Publish GmbH, Rastatt, Karlsruher Straße *, * Rastatt.Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom *.*.* mit Nachtrag vom *.*.* in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Inter Publish KG" mit Sitz in Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRA *) gemäß § * ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "Pabel-Moewig Verlag GmbH", Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRB *) am *.*.* abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung aus wichtigem Grund mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formwechsels beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § * HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Inter Publish GmbH
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen