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  • Oraltec Gesellschaft für Oralsensorik mbH - Monnetstr. 24, 52146 Würselen, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB4987 AACHEN
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Monnetstr. 24
52146 Würselen
Monnetstr. 24, 52146 Würselen DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
06.01.1992
Gelöscht am:
2017-08-16

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
240.000,00 DEM

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Aachen

Oraltec Gesellschaft für Oralsensorik mbH Firmenbeschreibung

Oraltec Gesellschaft für Oralsensorik mbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB4987 AACHEN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 06.01.1992 registriert. Die Firma kann schriftlich über Monnetstr. 24 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Oraltec Gesellschaft Für Oralsensorik Mbh - Monnetstr. 24, 52146 Würselen, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 16.08.2017 Löschung von Amts wegen
    • HRB *: Oraltec Gesellschaft für Oralsensorik mbH, Würselen, Monnetstr. *, * Würselen. Die Gesellschaft ist gemäß § * Absatz * FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
    • 10.04.2017 Löschung
      • HRB *: Oraltec Gesellschaft für Oralsensorik mbH, Würselen, Monnetstr. *, * Würselen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § * Absatz * FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Dies erscheint angezeigt, weil das Insolvenzverfahren Amtsgericht Aachen * IN */* beendet und Vermögen der Gesellschaft nicht mehr erkennbar ist. Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg *, * Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
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