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  • Gesellschaft für elektrische Geräte Verwaltungsgesellschaft mbH - Industriestraße 25-27, 78559 Gosheim, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB460983 STUTTGART
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Industriestraße 25-27
78559 Gosheim
Industriestraße 25-27, 78559 Gosheim DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
07.03.1997
Gelöscht am:
2014-09-03

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
50.000,00 DEM

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Stuttgart

Gesellschaft für elektrische Geräte Verwaltungsgesellschaft mbH Firmenbeschreibung

Gesellschaft für elektrische Geräte Verwaltungsgesellschaft mbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB460983 STUTTGART. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 07.03.1997 registriert. Die Firma kann schriftlich über Industriestraße 25-27 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Gesellschaft Für Elektrische Geräte Verwaltungsgesellschaft Mbh - Industriestraße 25-27, 78559 Gosheim, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 03.09.2014 Löschung
    • HRB *:Gesellschaft für elektrische Geräte Verwaltungsgesellschaft mbH, Gosheim, Industriestraße *-*, * Gosheim.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am *.*.* erfolgt. Gemäß § * Abs. * UmwG von Amts wegen eingetragen.
    • 02.09.2014 Veränderung
      • HRB *:Gesellschaft für elektrische Geräte Verwaltungsgesellschaft mbH, Gosheim, Industriestraße *-*, * Gosheim.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom *.*.* mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gefeg-Neckar Antriebssysteme GmbH", Gosheim (Amtsgericht Stuttgart HRB *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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