• DE
  • Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH - Emmelner Str. 55, 49733 Haren (Ems), Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB211917 OSNABRÜCK
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Emmelner Str. 55
49733 Haren (Ems)
Emmelner Str. 55, 49733 Haren (Ems) DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
16.10.2017
Gelöscht am:
-
Alter der Firma
2017-10-16 6 Jahre

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/Osnabrück

Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH Firmenbeschreibung

Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB211917 OSNABRÜCK. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 16.10.2017 registriert. Die Firma kann schriftlich über Emmelner Str. 55 erreicht werden.
Mehr Information

Jetzt sichern Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug

Sie befinden sich hier: Fischer Eventsystems Medien- & Veranstaltungstechnik Gmbh - Emmelner Str. 55, 49733 Haren (Ems), Deutschland

2017-10-16 6 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 12.12.2019 Veränderung
    • HRB *: Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH, Haren (Ems), Emmelner Str. *, D-* Haren (Ems). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* nebst Ergänzung vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Fischer EventSystems Ltd. mit Sitz in Birmingham/England (Companies House in Cardiff Nr. *) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
    • 23.07.2019 Veränderung
      • HRB *: Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH, Haren (Ems), Emmelner Str. *, * Haren (Ems). Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in *. und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um *,* EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Fischer EventSystems Ltd. mit Sitz in Birmingham/ England (Companies House Nr. *) beschlossen. *.*,* EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: *. Der Verschmelzungsplan ist beim Handelsregister eingereicht worden. *. An der Verschmelzung sind die Fischer EventSystems Ltd., eine Private Ltd. Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham/England als übertragende Gesellschaft und die Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH, eine GmbH nach deutschem Recht, mit Sitz in Haren als übernehmende Gesellschaft beteiligt. *. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Company Register des Companies House unter der Company Nr. *. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB *. *. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH ergeben sich aus § *a Abs. * i.V.m. § * UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH nach § *a Abs. * i.V.m. § * Abs. * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH gem. § *a Abs. * i.V.m. § * Abs. * Satz * UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruches der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruches verlangen. § * UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH unter deren Geschäftsanschrift Emmelner Straße *, * Haren (Ems) schriftlich anzumelden. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft kann gemäß Reg. * und * CCMBR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist. Hierzu hat er dieses verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.
    • 16.10.2017 Neueintragung
      • HRB *: Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH, Haren (Ems), Emmelner Str. *, * Haren (Ems). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom *.*.* mit Änderung vom *.*.*. Geschäftsanschrift: Emmelner Str. *, * Haren (Ems). Gegenstand: Verkauf und Verleih/Vermietung von Veranstaltungstechnik und Elektroartikel, das Planen und Organisieren von Veranstaltungen sowie Transportleistungen. Stammkapital: *.*,* EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Jan, Haren (Ems), **.*.*, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
  • Jetzt Zugang freischalten und alle Details sehen

    Haben Sie gewusst? kompany stellt Ihnen amtliche & offizielle Dokumente zu Fischer EventSystems Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH aus Handelsregister und Firmenbuch im Original zur Verfügung. Das garantieren wir.

    In den Warenkorb
     

    Handelsregisterauszug

    Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens

    In den Warenkorb
     

    Liste der Gesellschafter

    Angaben zu den Eigentumsverhältnissen

    In den Warenkorb
     

    Gesellschaftsvertrag

    Gründungsdokumente

    In den Warenkorb
     

    Jahresabschluss

    Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr

    In den Warenkorb
     

    Chronologischer Auszug

    Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen

    Amtliche Dokumente

    Amtliche Dokumente direkt vom offiziellen Handelsregister

    • 2017-08-01 - Protokoll - Beschluss - Niederschrift vom 01.08.2017

      In den Warenkorb
       
    • 2017-10-04 - Protokoll - Beschluss - Niederschrift vom 04.10.2017

      In den Warenkorb
       
    • 2017-08-01 - Anmeldung vom 01.08.2017

      In den Warenkorb
       
    • 2017-09-20 - Anmeldung vom 20.09.2017

      In den Warenkorb
       
    • 2017-10-04 - Anmeldung vom 04.10.2017

      In den Warenkorb
       
    • 2017-10-16 - Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 16.10.2017

      In den Warenkorb
       
    • 2017-08-01 - Gesellschaftsvertrag - Satzung - Statut vom 01.08.2017

      In den Warenkorb
       
    • 2017-10-13 - Gesellschaftsvertrag - Satzung - Statut vom 13.10.2017

      In den Warenkorb
       
    expand_less