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MS "NORRLAND" Verwaltungsgesellschaft mbH - Wilhelm-Schröder-Straße 3, 21726 Oldendorf, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB201333 TOSTEDT
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Wilhelm-Schröder-Straße 3
- 21726 Oldendorf Wilhelm-Schröder-Straße 3, 21726 Oldendorf DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 07.07.2008
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 25.000,00 EUR
Landes-Besonderheiten
- Gericht
- DE/Tostedt
- Ehemalige Namen
- tomden 127 Verwaltungsgesellschaft mbH|tomden 127 Verwaltungsgesellschaft mbH
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MS "NORRLAND" Verwaltungsgesellschaft mbH Firmenbeschreibung
- MS "NORRLAND" Verwaltungsgesellschaft mbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB201333 TOSTEDT. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 07.07.2008 registriert. MS "NORRLAND" Verwaltungsgesellschaft mbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen tomden 127 Verwaltungsgesellschaft mbH|tomden 127 Verwaltungsgesellschaft mbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Wilhelm-Schröder-Straße 3 erreicht werden.
Jetzt sichern MS "NORRLAND" Verwaltungsgesellschaft mbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 03.05.2021 Löschung
- HRB *: MS "NORRLAND" Verwaltungsgesellschaft mbH, Oldendorf, Wilhelm-Schröder-Str. *, D-* Oldendorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der tomden * Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldendorf (Amtsgericht Tostedt HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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MS "NORRLAND" Verwaltungsgesellschaft mbH
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen