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  • DPE Deutsche Private Equity Gesellschaft mbH - Ludwigstraße 7, 80539 München, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB173358 MÜNCHEN
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Ludwigstraße 7
80539 München
Ludwigstraße 7, 80539 München DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
23.04.2008
Gelöscht am:
-
Alter der Firma
2008-04-23 15 Jahre

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/München

DPE Deutsche Private Equity Gesellschaft mbH Firmenbeschreibung

DPE Deutsche Private Equity Gesellschaft mbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB173358 MÜNCHEN. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 23.04.2008 registriert. Die Firma kann schriftlich über Ludwigstraße 7 erreicht werden.
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Jetzt sichern DPE Deutsche Private Equity Gesellschaft mbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug

Sie befinden sich hier: Dpe Deutsche Private Equity Gesellschaft Mbh - Ludwigstraße 7, 80539 München, Deutschland

2008-04-23 15 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 12.04.2019 Veränderung
    • HRB *: DPE Deutsche Private Equity GmbH, München, Ludwigstraße *, * München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hichert, Volker, Hamburg, **.*.*.
    • 14.02.2019 Veränderung
      • HRB *: DPE Deutsche Private Equity GmbH, München, Ludwigstraße *, * München. Die Gesellschaft hat am *.*.* den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der DPE Deutsche Private Equity B.V., niederländische B.V. mit dem Sitz in Amsterdam/ Niederlande (eingetragen im Handelsregister der Niederlande unter der Nummer *) eingereicht. Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern (§ *d Abs. * Satz * Nr. * UmwG): Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (DPE Deutsche Private Equity GmbH) können gemäß § *a Abs.* i.V.m. § * UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgericht München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der DPE Deutsche Private Equity GmbH, Ludwigstraße * in * München, Deutschland, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § *a Abs. * i.V.m. § * UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (DPE Deutsche Private Equity GmbH), des Amtsgerichts München, kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach niederländischem Recht: Sowohl die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft als auch der übertragenden Gesellschaft sind gemäß Art. *:* DCC berechtigt, innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung in einer niederländischen, national verbreiteten Zeitung, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim niederländischen Handelsregister eingereicht wurde, der Verschmelzung zu widersprechen, indem sie beim Bezirksgericht in Amsterdam, Niederlande, einen Antrag stellen, dass Garantien oder Sicherheiten zur Befriedigung ihrer jeweiligen Ansprüche zu gewähren sind. Weitere Informationen sind kostenlos am Sitz der übernehmenden Gesellschaft erhältlich: Ludwigstraße * in * München, Deutschland. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Die Übertragung des Vermögens der übertragenden Gesellschaft (DPE Deutsche Private Equity B.V.) auf die übernehmende Gesellschaft (DPE Deutsche Private Equity GmbH) als Ganzes erfolgt gegen Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft (DPE Deutsche Private Equity GmbH) an die Gesellschafter dergestalt, dass einem Gesellschafter der Übertragenden Gesellschaft für zwei (*) Geschäftsanteile im Nennwert von einem Euro (EUR *,*), die er am Verschmelzungsstichtag an der übertragenden Gesellschaft hält, ein (*) Geschäftsanteil an der Übernehmenden Gesellschaft im Nennwert von einem Euro (EUR *,*) zugeteilt wird (Lit. p des Entwurfs des Verschmelzungsplans). Vorsorglich verzichten sämtliche Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft (DPE Deutsche Private Equity B.V.) gemäß §§ *a Abs. * i.V.m. *, * Abs. * Satz * i.V.m. * Abs. * und * Abs. * UmwG auf die Pflicht zur Unterbreitung eines Abfindungsangebots (Lit. o. des Entwurfs des Verschmelzungsplans). Vollständige Auskunft über Gläubigerrechte: Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit kostenlos bei der DPE Deutsche Private Equity GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Ludwigstraße * in * München, Deutschland, angefordert werden.
    • 25.01.2019 Veränderung
      • HRB *: DPE Deutsche Private Equity GmbH, München, Ludwigstraße *, * München. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die Änderung des § * (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
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