• DE
  • Foodora Holding GmbH - Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB169143 BERLIN (CHARLOTTENBURG)
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Oranienburger Straße 70
10117 Berlin
Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
28.07.2015
Gelöscht am:
2018-04-25

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
31.060,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/BERLIN (CHARLOTTENBURG)

Foodora Holding GmbH Firmenbeschreibung

Foodora Holding GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB169143 BERLIN (CHARLOTTENBURG). Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 28.07.2015 registriert. Die Firma kann schriftlich über Oranienburger Straße 70 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 17.11.2017 Berichtigung
    • HRB * B: Foodora Holding GmbH, Berlin, Oranienburger Straße *, * Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: *.*,* EUR; Prokura: *. Krause, Andreas, **.*.*, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; *. Thomassin, Emmanuel, **.*.*, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom *.*.* ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Zwecke der Verschmelzung mit der Digital Services XXXVI S.á.r.l, Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts, mit Sitz in Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg (eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés, Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg, B *) um * EUR auf *.* EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § * (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Digital Services XXXVI S.á.r.l, Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts, mit Sitz in Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés, Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg B *) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom *.*.*, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Verschmelzungsbescheinigung vom *.*.* auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
    • 19.06.2017 Berichtigung
      • HRB * B: Foodora Holding GmbH, Berlin, Oranienburger Straße *, * Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es ist Entwurf des Verschmelzungsplans betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Foodora Holding GmbH als "Übernehmende Rechtsträgerin" mit Sitz in Berlin und der Digital Services XXXVI S.à r.l. als "Übertragende Rechtsträgerin", eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts, geschäftsansässig und Sitz in *, rue Robert Stümper, L-* Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B * zum Handelsregister eingereicht worden. Die grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme erfolgt unter Anwendung der §§ *a ff. UmwG in Verbindung mit Art. * ff. des Luxemburger Gesetzes vom *. August * über Handelsgesellschaften. Die Übernehmende Rechtsträgerin mit Geschäftsräumen in der Oranienburger Straße * in * Berlin ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB * B. *. Die Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Rechtsträgerin ergeben sich aus § *a Abs. * UmwG in Verbindung mit § * UmwG. Danach ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Übernehmenden Rechtsträgerin nach § *a Abs. * in Ver-bindung mit § * Abs. * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Übernehmenden Rechtsträgerin gemäß § *a Abs. * in Verbindung mit § * Abs. * Satz * UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet: und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § * UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Übernehmenden Rechtsträgerin unter deren oben genannter Geschäftsanschrift geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Übernehmenden Rechtsträgerin gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschafterin ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung von Schwestergesellschaften innerhalb eines Konzerns handelt. Alleingesellschafterin der Übernehmenden Rechtsträgerin und der Übertragenden Rechtsträgerin ist die Delivery Hero AG mit Sitz in der Oranienburger Straße * in * Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB * B. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
    • 31.01.2017 Berichtigung
      • HRB * B: Foodora Holding GmbH, Berlin, Oranienburger Straße *, * Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: *.*,* EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom *.*.* ist das Stammkapital um *.* EUR auf *.* EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § * (Stammkapital).
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