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appXpand GmbH - Schwedter Straße 263, 10119 Berlin, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB163481 BERLIN (CHARLOTTENBURG)
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Schwedter Straße 263
- 10119 Berlin Schwedter Straße 263, 10119 Berlin DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 15.12.2014
- Gelöscht am:
- 2016-08-31
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 25.000,00 EUR
Landes-Besonderheiten
- Gericht
- DE/BERLIN (CHARLOTTENBURG)
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appXpand GmbH Firmenbeschreibung
- appXpand GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB163481 BERLIN (CHARLOTTENBURG). Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 15.12.2014 registriert. Die Firma kann schriftlich über Schwedter Straße 263 erreicht werden.
Jetzt sichern appXpand GmbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
Sie befinden sich hier: Appxpand Gmbh - Schwedter Straße 263, 10119 Berlin, Deutschland
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 05.09.2016 Berichtigung
- HRB * B: appXpand GmbH, Berlin, Schwedter Straße *, * Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die crobo GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB * B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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appXpand GmbH
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen