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DFI Deutsch Französische Informationsdienst und Verwaltungs GmbH - Wiescher Weg 35, 45472 Mülheim an der Ruhr, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB16070 DUISBURG
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Wiescher Weg 35
- 45472 Mülheim an der Ruhr Wiescher Weg 35, 45472 Mülheim an der Ruhr DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 10.09.2001
- Gelöscht am:
- 2016-07-18
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 25.000,00 EUR
Landes-Besonderheiten
- Zusätzliche Statusdetails
- gelöscht
- Gericht
- DE/Duisburg
- Ehemalige Namen
- DFI Deutsch Französische Informationsdienst GmbH
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DFI Deutsch Französische Informationsdienst und Verwaltungs GmbH Firmenbeschreibung
- DFI Deutsch Französische Informationsdienst und Verwaltungs GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB16070 DUISBURG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 10.09.2001 registriert. DFI Deutsch Französische Informationsdienst und Verwaltungs GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen DFI Deutsch Französische Informationsdienst GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Wiescher Weg 35 erreicht werden.
Jetzt sichern DFI Deutsch Französische Informationsdienst und Verwaltungs GmbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 18.07.2016 Berichtigung
- HRB *: DFI Deutsch Französische Informationsdienst und Verwaltungs GmbH, Mülheim an der Ruhr, Wiescher Weg *, * Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der SeeBa Tee Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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DFI Deutsch Französische Informationsdienst und Verwaltungs GmbH
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen