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  • DFI Deutsch Französische Informationsdienst und Verwaltungs GmbH - Wiescher Weg 35, 45472 Mülheim an der Ruhr, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB16070 DUISBURG
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Wiescher Weg 35
45472 Mülheim an der Ruhr
Wiescher Weg 35, 45472 Mülheim an der Ruhr DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
10.09.2001
Gelöscht am:
2016-07-18

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Duisburg
Ehemalige Namen
DFI Deutsch Französische Informationsdienst GmbH

DFI Deutsch Französische Informationsdienst und Verwaltungs GmbH Firmenbeschreibung

DFI Deutsch Französische Informationsdienst und Verwaltungs GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB16070 DUISBURG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 10.09.2001 registriert. DFI Deutsch Französische Informationsdienst und Verwaltungs GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen DFI Deutsch Französische Informationsdienst GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Wiescher Weg 35 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Dfi Deutsch Französische Informationsdienst Und Verwaltungs Gmbh - Wiescher Weg 35, 45472 Mülheim an der Ruhr, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 18.07.2016 Berichtigung
    • HRB *: DFI Deutsch Französische Informationsdienst und Verwaltungs GmbH, Mülheim an der Ruhr, Wiescher Weg *, * Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der SeeBa Tee Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 18.07.2016 Veränderung
      • HRB *: DFI Deutsch Französische Informationsdienst und Verwaltungs GmbH, Mülheim an der Ruhr, Wiescher Weg *, * Mülheim an der Ruhr. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SeeBa Tee Verwaltungs-und Beteiligungs-GmbH am *.*.* eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG.
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