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  • H. Wilhelm Meckenstock GmbH - Oststr. 2-21, 40822 Mettmann, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB12974 WUPPERTAL
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Oststr. 2-21
40822 Mettmann
Oststr. 2-21, 40822 Mettmann DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
23.06.1987
Gelöscht am:
2016-04-05

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
50.000,00 DEM

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Wuppertal
Ehemalige Namen
Hütz GmbH

H. Wilhelm Meckenstock GmbH Firmenbeschreibung

H. Wilhelm Meckenstock GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB12974 WUPPERTAL. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 23.06.1987 registriert. H. Wilhelm Meckenstock GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Hütz GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Oststr. 2-21 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: H. Wilhelm Meckenstock Gmbh - Oststr. 2-21, 40822 Mettmann, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 05.04.2016 Löschung von Amts wegen
    • HRB *: H. Wilhelm Meckenstock GmbH, Mettmann (Oststr. *-*, * Mettmann). Die Gesellschaft ist gemäß § * Absatz * FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
    • 21.01.2014 Löschung
      • HRB *:H. Wilhelm Meckenstock GmbH, Mettmann (Oststr. *-*, * Mettmann). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § * Absatz * FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Löschungsankündigung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Die Frist beginnt mit dem Datum der Bekanntmachung. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland *, * Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Löschungsankündigung bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
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