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  • Hörgeräte Handelsgesellschaft H. -Peter Hohenstein mbH - Fürstenrieder Str. 165, 81377 München, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB120163 MÜNCHEN
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Fürstenrieder Str. 165
81377 München
Fürstenrieder Str. 165, 81377 München DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
08.04.1998
Gelöscht am:
2013-08-07

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
50.000,00 DEM

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/München
Ehemalige Namen
Hoergeraete Handelsgesellschaft H. -Peter Hohenstein mbH

Hörgeräte Handelsgesellschaft H. -Peter Hohenstein mbH Firmenbeschreibung

Hörgeräte Handelsgesellschaft H. -Peter Hohenstein mbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB120163 MÜNCHEN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 08.04.1998 registriert. Hörgeräte Handelsgesellschaft H. -Peter Hohenstein mbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Hoergeraete Handelsgesellschaft H. -Peter Hohenstein mbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Fürstenrieder Str. 165 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 14.08.2013 Löschung
    • Hörgeräte Handelsgesellschaft H. -Peter Hohenstein mbH, München, Fürstenrieder Str. *, * München. Die Verschmelzung wurde am *.*.* in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA *).
    • 07.08.2013 Veränderung
      • Hörgeräte Handelsgesellschaft H. -Peter Hohenstein mbH, München, Fürstenrieder Str. *, * München. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Hohenstein Hans-Peter, Adelzhausen, **.*.* verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Hörgeräte H.-P. Hohenstein e.K. mit dem Sitz in München geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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