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  • ABAS Projektierung GmbH - Kleinsteinbacher Straße 77, 76228 Karlsruhe, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB111379 MANNHEIM
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Kleinsteinbacher Straße 77, 76228 Karlsruhe
Kleinsteinbacher Straße 77, 76228 Karlsruhe DE

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Mannheim

ABAS Projektierung GmbH Firmenbeschreibung

ABAS Projektierung GmbH ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB111379 MANNHEIM. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Kleinsteinbacher Straße 77, 76228 Karlsruhe erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 19.08.2011 Löschung
    • ABAS Projektierung GmbH, Karlsruhe, Kleinsteinbacher Straße *, * Karlsruhe. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am *.*.* erfolgt. Gemäß § * Abs. * UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
    • 12.08.2011 Veränderung
      • ABAS Projektierung GmbH, Karlsruhe, Kleinsteinbacher Straße *, * Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom *.*.* mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ABAS Projektierung GmbH", Neufahrn (Amtsgericht München HRB *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 10.06.2011 Veränderung
      • ABAS Automotive GmbH, Karlsruhe, Kleinsteinbacher Straße *, * Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § * (Firma), § * (Gegenstand) und § * (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "ABAS Projektierung GmbH für EDV und Betriebsorganisation", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB *) auf *.*,* EUR erhöht. Firma geändert; nun: ABAS Projektierung GmbH. Gemäß § * EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Kleinsteinbacher Straße *, * Karlsruhe. Gegenstand geändert; nun: Der Vertrieb und die Entwicklung vollständiger Betriebsorganisationslösungen für Handels- und Fertigungsunternehmen unter Einsatz von Organisationsberatung, Organisationsmittel und EDV im Umfeld der Produkte der ABAS Software AG. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. *.*,* EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Marchlewitz, Ralf, Hemer, **.*.*; Noß, Frank, Lindlar, **.*.*. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom *.*.* die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ABAS Projektierung GmbH für EDV und Betriebsorganisation", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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