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  • EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH - Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB108550 MANNHEIM
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
14.12.1998
Gelöscht am:
2014-04-30

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
4.446.400,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Mannheim
Ehemalige Namen
HERKULES Sechzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH EnBW Service GmbH

EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH Firmenbeschreibung

EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB108550 MANNHEIM. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 14.12.1998 registriert. EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen HERKULES Sechzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH EnBW Service GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Durlacher Allee 93 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Enbw Systeme Infrastruktur Support Gmbh - Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 30.04.2014 Löschung
    • HRB *:EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH, Karlsruhe, Durlacher Allee *, * Karlsruhe.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am *.*.* erfolgt. Gemäß § * Abs. * UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
    • 22.04.2014 Veränderung
      • HRB *:EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH, Karlsruhe, Durlacher Allee *, * Karlsruhe.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Aktiengesellschaft "EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 31.10.2013 Veränderung
      • EnBW Systeme Infrastruktur Support GmbH, Karlsruhe, Durlacher Allee *, * Karlsruhe. Die Gesellschaft hat am *.*.* die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
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