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Standard Instruments GmbH Gesellschaft für Medizintechnik, Mess- und Regeltechnik, Steuerungstechnik - Werftstr. 12, 76189 Karlsruhe, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB106903 MANNHEIM
- Firmenstatus
- EINGETRAGEN
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Werftstr. 12
- 76189 Karlsruhe Werftstr. 12, 76189 Karlsruhe DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 14.10.1994
- Alter der Firma 1994-10-14 31 Jahre
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 30.000,00 EUR
Landes-Besonderheiten
- Gericht
- DE/Mannheim
- Webseite
- www.stdi.de
- E-Mail-Adresse
- [email protected]
- Telefon
- 0721/551986
- Telefax
- 0721/551987
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Standard Instruments GmbH Gesellschaft für Medizintechnik, Mess- und Regeltechnik, Steuerungstechnik Firmenbeschreibung
- www.stdi.de erreicht werden.
Jetzt sichern Standard Instruments GmbH Gesellschaft für Medizintechnik, Mess- und Regeltechnik, Steuerungstechnik HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
Sie befinden sich hier: Standard Instruments Gmbh Gesellschaft Für Medizintechnik, Mess- Und Regeltechnik, Steuerungstechnik - Werftstr. 12, 76189 Karlsruhe, Deutschland
- 1994-10-14
- 0-2
- 3-5
- 6-20
- 21-50
- 51+
- Jahre
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 05.12.2008 Veränderung
- Standard Instruments GmbH Gesellschaft für Medizintechnik, Mess- und Regeltechnik, Steuerungstechnik, Karlsruhe, Werftstr. *, * Karlsruhe.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* mit Änderung vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom *.*.* und *.*.* die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Standard Medicheck GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Standard Instruments GmbH Gesellschaft für Medizintechnik, Mess- und Regeltechnik, Steuerungstechnik
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen