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Badische Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft - Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB105293 MANNHEIM
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Durlacher Allee 56
- 76131 Karlsruhe Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Aktiengesellschaft
- Gründungsdatum
- 13.09.1989
- Gelöscht am:
- 2016-09-16
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 11.000.000,00 EUR
Landes-Besonderheiten
- Zusätzliche Statusdetails
- gelöscht
- Gericht
- DE/Mannheim
- Ehemalige Namen
- Badische Allgemeine Versicherung AG
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Badische Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Firmenbeschreibung
- Badische Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft ist eine in Deutschland als Aktiengesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB105293 MANNHEIM. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 13.09.1989 registriert. Badische Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Badische Allgemeine Versicherung AG ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Durlacher Allee 56 erreicht werden.
Jetzt sichern Badische Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 16.09.2016 Veränderung
- HRB *: Badische Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft, Karlsruhe, Durlacher Allee *, * Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom *.*.* mit der Aktiengesellschaft "BGV-Versicherung Aktiengesellschaft", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Badische Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen