• DE
  • City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte - Friedrichstraße 142, 10117 Berlin, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRA49902 BERLIN (CHARLOTTENBURG)
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Friedrichstraße 142
10117 Berlin
Friedrichstraße 142, 10117 Berlin DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft
Gründungsdatum
06.08.2014
Alter der Firma
2014-08-06 9 Jahre

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
- EUR

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/BERLIN (CHARLOTTENBURG)

City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte Firmenbeschreibung

City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte ist eine in Deutschland als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA49902 BERLIN (CHARLOTTENBURG). Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 06.08.2014 registriert. Die Firma kann schriftlich über Friedrichstraße 142 erreicht werden.
Mehr Information

Jetzt sichern City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug

Sie befinden sich hier: City-Markt Gmbh & Co. Kg Lebensmittelmärkte - Friedrichstraße 142, 10117 Berlin, Deutschland

2014-08-06 9 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 09.12.2014 Veränderung
    • HRA * B: City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte, Berlin, Friedrichstraße *, * Berlin. Persönlich haftender Gesellschafter: *. Halbig, Pascal, **.*.*, Schönefeld; von der Vertretung ausgeschlossen
    • 21.08.2014 Veränderung
      • HRA * B: City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte, Berlin, Friedrichstraße *, * Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom *.*.* und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb des Edeka-City Marktes und des Lindt-Shops am Bahnhof Südkreuz auf die S*K Food Store GmbH & Co. KG, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA * B), übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
    • 07.08.2014 Neueintragung
      • HRA * B: City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte, Berlin, Friedrichstraße *, * Berlin. Firma: City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Friedrichstraße *, * Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: *. City-Markt Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB * B); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der City-Markt GmbH Lebensmittelmärkte mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB * B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom *.*.*. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
  • Jetzt Zugang freischalten und alle Details sehen

    Haben Sie gewusst? kompany stellt Ihnen amtliche & offizielle Dokumente zu City-Markt GmbH & Co. KG Lebensmittelmärkte aus Handelsregister und Firmenbuch im Original zur Verfügung. Das garantieren wir.

    In den Warenkorb
     

    Handelsregisterauszug

    Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens

    In den Warenkorb
     

    Liste der Gesellschafter

    Angaben zu den Eigentumsverhältnissen

    In den Warenkorb
     

    Gesellschaftsvertrag

    Gründungsdokumente

    In den Warenkorb
     

    Jahresabschluss

    Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr

    In den Warenkorb
     

    Chronologischer Auszug

    Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen

    expand_less