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  • Möbel-Horst Horst Kalupke Nachf. - Berliner Str. 57, 38165 Lehre, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRA100665 BRAUNSCHWEIG
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Berliner Str. 57
38165 Lehre
Berliner Str. 57, 38165 Lehre DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Einzelkaufmann
Gründungsdatum
02.02.1977
Gelöscht am:
2009-05-07

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Braunschweig
Ehemalige Namen
Möbel-Horst Inhaber: Horst Kalupke

Möbel-Horst Horst Kalupke Nachf. Firmenbeschreibung

Möbel-Horst Horst Kalupke Nachf. ist eine in Deutschland als Einzelkaufmann registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA100665 BRAUNSCHWEIG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 02.02.1977 registriert. Möbel-Horst Horst Kalupke Nachf. hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Möbel-Horst Inhaber: Horst Kalupke ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Berliner Str. 57 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 11.05.2009 Veränderung
    • Möbel-Horst Horst Kalupke Nachf., Lehre, Berliner Str. *, * Lehre.Geschäftsanschrift: Berliner Str. *, * Lehre. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom *.*.* und *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tag ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Küchen-Treff Gifhorn GmbH mit Sitz in Lehre (Amtsgericht Braunschweig HRB *) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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