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  • KMS Holding GmbH - Düsseldorf, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB87229 DÜSSELDORF
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Düsseldorf
Düsseldorf DE

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/Düsseldorf

KMS Holding GmbH Firmenbeschreibung

KMS Holding GmbH ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB87229 DÜSSELDORF. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma kann schriftlich über Düsseldorf erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 23.07.2019 Neueintragung
    • HRB *: KMS Holding GmbH, Düsseldorf, Schadowstr. *-*, * Düsseldorf. GmbH. Gesellschaftsvertrag vom *.*.*. Geschäftsanschrift: Schadowstr. *-*, * Düsseldorf. Gegenstand: Das Halten und Verwalten der Beteiligungen an anderen Unternehmen. Stammkapital: *.*,* EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Skendo, Mateo, Düsseldorf, **.*.*; Skendo, Keydi, Düsseldorf, **.*.*, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der MS Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB *) und der KS Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB *) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom *.*.*. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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