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  • Köster Planung GmbH - Willy-Brandt-Weg 31, 48155 Münster, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB6409 MÜNSTER
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Willy-Brandt-Weg 31
48155 Münster
Willy-Brandt-Weg 31, 48155 Münster DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
02.09.2002

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/Münster
Ehemalige Namen
Winkels & Behrens Planungsbüro für technische Gebäudeausrüstung GmbH

Köster Planung GmbH Firmenbeschreibung

Köster Planung GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB6409 MÜNSTER. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 02.09.2002 registriert. Köster Planung GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Winkels & Behrens Planungsbüro für technische Gebäudeausrüstung GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Willy-Brandt-Weg 31 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 13.07.2022 Löschung
    • HRB *: Köster Planung GmbH, Martin-Luther-King-Weg * a, D-* Münster. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Köster GmbH am *.*.* eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG.
    • 28.06.2022 Veränderung
      • HRB *: Köster Planung GmbH, Martin-Luther-King-Weg * a, D-* Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Köster GmbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 04.08.2020 Veränderung
      • HRB *: Köster Planung GmbH, Münster, Martin-Luther-King-Weg * a, D-* Münster. Einzelprokura: Vieser, Georg, Lüdenscheid, **. *.*.
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