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  • InTradeSys Limited, Zweigniederlassung Deutschland - Dillenburger Straße 75, 51105 Köln, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB53992 KÖLN
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Dillenburger Straße 75
51105 Köln
Dillenburger Straße 75, 51105 Köln DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Rechtsform ausl. Rechts HRB
Gründungsdatum
27.10.2004
Gelöscht am:
-

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
1.000,00 GBP

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Köln

InTradeSys Limited, Zweigniederlassung Deutschland Firmenbeschreibung

InTradeSys Limited, Zweigniederlassung Deutschland ist eine in Deutschland als Rechtsform ausl. Rechts HRB registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB53992 KÖLN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 27.10.2004 registriert. Die Firma kann schriftlich über Dillenburger Straße 75 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Intradesys Limited, Zweigniederlassung Deutschland - Dillenburger Straße 75, 51105 Köln, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 31.03.2020 Löschung
    • HRB *: InTradeSys Ltd., Zweigniederlassung Deutschland, Köln, Dillenburger Str. *, D-* Köln. Die Zweigniederlassung ist aufgehoben und die Zweigniederlassung erschloschen, da die Hauptniederlassung auf die InTradeSys GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB *) verschmolzen wurde.
    • 30.04.2018 Veränderung
      • HRB *: InTradeSys Ltd., Zweigniederlassung Deutschland, Köln, Dillenburger Straße *, * Köln. Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung: Rogler, Kerstin, Bonn, **.*.*.
    • 22.03.2018 Berichtigung
      • HRB *: InTradeSys Limited, Zweigniederlassung Deutschland, Köln, Dillenburger Straße *, * Köln. Öffentliche Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom *.*.* an den zuletzt in Eichhornstraße *, * Köln, wohnhaft gewesene Carsten Alexander Harnisch. Der Beschluss und der Antrag können bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz *, * Köln, Abt. *, auf Zimmer * zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten eingesehen werden.Amtsgericht KölnKostenfestsetzungsbeschlussIn der Handelsregistersache InTradeSys Limited, Zweigniederlassung Deutschland, mit Sitz in KölnBeteiligte:*.InTradeSys Limited, Zweigniederlassung Köln, Dillenburger Straße *, * Köln, vertreten durch den Director Andreas OsterheltVerfahrensbevollmächtigter:avocado Rechtsanwälte, Postfach * * *, * Köln *. Carsten Alexander Harnisch, zuletzt wohnhaft: Eichhornstraße *, * Köln, derzeitige Anschrift unbekanntsind auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Köln vom *.*.* - HRB *- von dem Beteiligten zu *. Herrn Carsten Alexander Harnisch *,* EUR - in Worten Zweihundertzweiundsechszig */* - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § * BGB seit dem *.*.* an die Beteiligte zu *., Fa. InTradeSys Limited, Zweigniederlassung Deutschland zu erstatten.Die Berechnung ist beigefügt.Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.Die Kosten des Festsetzungsverfahrens trägt die Beteiligter zu *., §§ * FamFG, * ZPO.Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes * EUR übersteigt. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. *, * Köln, oder dem Beschwerdegericht, dem Landgericht Köln, Luxemburger Str. *, * Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.Die sofortige Beschwerde muss spätestens innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln oder dem Landgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht * EUR ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gegeben.Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. *, * Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.Die Erinnerung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach dem Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Köln, den *.*.*GroßbachRechtspflegerin
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