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Wanner GmbH Stahlrohrgerüstbau - Kuhnbergstr. 29, 73037 Göppingen, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB531075 ULM
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Kuhnbergstr. 29
- 73037 Göppingen Kuhnbergstr. 29, 73037 Göppingen DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 19.04.1983
- Gelöscht am:
- 2014-06-30
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 50.000,00 DEM
Landes-Besonderheiten
- Gericht
- DE/Ulm
- Ehemalige Namen
- Wanner GmbH
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Wanner GmbH Stahlrohrgerüstbau Firmenbeschreibung
- Wanner GmbH Stahlrohrgerüstbau ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB531075 ULM. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 19.04.1983 registriert. Wanner GmbH Stahlrohrgerüstbau hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Wanner GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Kuhnbergstr. 29 erreicht werden.
Jetzt sichern Wanner GmbH Stahlrohrgerüstbau HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
Sie befinden sich hier: Wanner Gmbh Stahlrohrgerüstbau - Kuhnbergstr. 29, 73037 Göppingen, Deutschland
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 30.06.2014 Löschung
- HRB *:Wanner GmbH Stahlrohrgerüstbau, Eschenbach, Kuhnbergstr. *, * Göppingen.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Wanner, Ulrich, Göppingen, **.*.*, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom *.*.* mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Wanner, Ulrich, **.*.*, Göppingen, als Inhaber der Firma "Wanner Gerüstbau e.K.", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRA *) verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Wanner GmbH Stahlrohrgerüstbau
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen