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  • Wanner GmbH Stahlrohrgerüstbau - Kuhnbergstr. 29, 73037 Göppingen, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB531075 ULM
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Kuhnbergstr. 29
73037 Göppingen
Kuhnbergstr. 29, 73037 Göppingen DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
19.04.1983
Gelöscht am:
2014-06-30

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
50.000,00 DEM

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Ulm
Ehemalige Namen
Wanner GmbH

Wanner GmbH Stahlrohrgerüstbau Firmenbeschreibung

Wanner GmbH Stahlrohrgerüstbau ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB531075 ULM. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 19.04.1983 registriert. Wanner GmbH Stahlrohrgerüstbau hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Wanner GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Kuhnbergstr. 29 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 30.06.2014 Löschung
    • HRB *:Wanner GmbH Stahlrohrgerüstbau, Eschenbach, Kuhnbergstr. *, * Göppingen.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Wanner, Ulrich, Göppingen, **.*.*, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom *.*.* mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Wanner, Ulrich, **.*.*, Göppingen, als Inhaber der Firma "Wanner Gerüstbau e.K.", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRA *) verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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