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  • Betonflächeninstandsetzung EPE Verwaltungs- GmbH - Castroperstr. 5, 50735 Köln, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB52664 KÖLN
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Castroperstr. 5, 50735 Köln
Castroperstr. 5, 50735 Köln DE

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Köln

Betonflächeninstandsetzung EPE Verwaltungs- GmbH Firmenbeschreibung

Betonflächeninstandsetzung EPE Verwaltungs- GmbH ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB52664 KÖLN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Castroperstr. 5, 50735 Köln erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Betonflächeninstandsetzung Epe Verwaltungs- Gmbh - Castroperstr. 5, 50735 Köln, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 13.11.2009 Löschung
    • Betonflächeninstandsetzung EPE Verwaltungs- GmbH, Köln, Castroperstr. *, * Köln.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Malerwerkstätten EPE GmbH & Co. am *.*.* eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG.
    • 29.10.2009 Veränderung
      • Betonflächeninstandsetzung EPE Verwaltungs- GmbH, Köln, Castroperstr. *, * Köln.Geschäftsanschrift: Castroperstr. *, * Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.*/*.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.*/*.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.*/*.*.* mit der Malerwerkstätten EPE GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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