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  • M6 Tolna Holding GmbH - Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB25218 WIESBADEN
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Bettinastraße 53-55
60325 Frankfurt am Main
Bettinastraße 53-55, 60325 Frankfurt am Main DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
21.10.2010
Gelöscht am:
2016-10-24

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Wiesbaden
Ehemalige Namen
Bilfinger Berger PI Europe Holding GmbH

M6 Tolna Holding GmbH Firmenbeschreibung

M6 Tolna Holding GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB25218 WIESBADEN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 21.10.2010 registriert. M6 Tolna Holding GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Bilfinger Berger PI Europe Holding GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Bettinastraße 53-55 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 24.10.2016 Veränderung
    • HRB *: M* Tolna Holding GmbH, Wiesbaden, Bettinastraße *-*, * Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden M* Tolna B.V. (Trade Register of the Chamber of Commerce, Kamer van Koophandel, Reg.Nr. *) am *.*.* eingetragen und am *.*.* wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ *a Absatz *, * Absatz * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 13.09.2016 Berichtigung
      • HRB *: M* Tolna Holding GmbH, Wiesbaden, Bettinastraße *-*, * Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der M* Tolna B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande (Kamer van Koophandel, Nr. *) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Vorraussetzungen nach dem niederländischen Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ *a Absatz *, * Absatz * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 23.06.2016 Berichtigung
      • HRB *: M* Tolna Holding GmbH, Wiesbaden, Bettinastraße *-*, * Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante (grenzüberschreitende) Verschmelzung der M* Tolna Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Wiesbaden, Geschäftsanschrift Bettinastraße *-*, * Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB * als übertragende Gesellschaft mit der M* Tolna B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Sitz in Amsterdam, Geschäftsanschrift WTC A-Tower, *er Stock, Strawinskylaan *, * XX Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer ( Kamer von Koophandel) unter der Nummer *, als übernehmende Gesellschaft eingereicht worden. Wegen des weiteren Inhalts des Entwurfs wird auf die zum Register eingereichten Unterlagen Bezug genommen. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft (M* Tolna Holding GmbH) ist nach § * j UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch beim übertragenden Rechtsträger nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d. h. der der Forderung zugrunde liegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Nach § * j Absatz * UmwG hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder per E-Mail reicht nicht aus. Fällige Forderungen sind beispielsweise nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu * Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die M* Tolna Holding GmbH wird vollständig mit allen Aktiva und Passiva auf die M* Tolna B.V. verschmolzen werden. Etwaige Gläubigerrechte sind ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung allein gegen die M* Tolna B.V. geltend zu machen. Denjenigen Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft (M* Tolna B.V.), die dies verlangen, muss nach Artikel *:* DCC mindestens eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zusätzlich Sicherheit leisten oder diese Erfüllung anderweitig garantieren, wenn nicht der oder die Ansprüche ausreichend gesichert ist bzw. sind oder wenn die finanziellen Verhältnisse der übernehmenden Gesellschaft (M* Tolna B.V.) nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche geben als zuvor die finanziellen Verhältnisse bei der Gesellschaft. Jeder Gläubiger der M* Tolna B.V. kann der Verschmelzung durch eine Eingabe beim zuständigen Gericht, Niederlande, und unter Angabe der geforderten Sicherheit innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bei Gericht mitgeteilt haben, widersprechen. Die Eingabe, mit der der Gläubiger der Verschmelzung widerspricht, ist begründet, wenn dem Gläubiger keine Sicherheit geleistet und die Befriedigung seiner Forderung auch nicht in anderer Weise garantiert wird, obwohl er hierauf nach den vorstehend dargelegten Grundsätzen einen Anspruch hat. Vor seiner Entscheidung über die der Verschmelzung widersprechenden Eingabe eines Gläubigers kann das Gericht den Beteiligten Rechtsträgern die Möglichkeit einräumen, dem Gläubiger innerhalb einer vom Gericht zu setzenden Frist in einer vom Gericht zu bestimmenden Weise Sicherheit zu leisten. Sofern der Widerspruch rechtzeitig eingelegt wurde, darf die Verschmelzung nur nach Rücknahme des Widerspruchs oder nach vollstreckbarer Aufhebung des Widerspruchs vollzogen werden. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Da weder am übertragenden noch am übernehmenden Rechtsträger Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden die deutschen Schutzvorschriften des § * h UmwG in Verbindung mit §§ *, * UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung. Dies gilt auch für die Regelung des § * i UmwG in Verbindung mit § * UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die niederländische Schutzvorschrift des Artikels * h BW* (Burgerlijk Wetboek *), der im Falle vorhandener Minderheitengesellschafter die Barabfindung widersprechender Gesellschafter regeln würde. Anschrift zur Einholung von Auskünften im Sinne des § * d Satz * Nummer * UmwG: Vollständige Auskünfte betreffend die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an den grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der M* Tolna Holding GmbH, Ansprechpartner: Herren Hagen Lang und Michael Determann, Bettinastraße *-*, * Frankfurt am Main, Deutschland und M* Tolna B.V., Ansprechpartner: Herren Jasper Otto Johan van Rossum, und Ivan Hong-Yee Wong, sowie Frau Yvette Caecilia Teresia Scholte, WTC A-Tower, *er Stock, Strawinskylaan *, * XX Amsterdam, Niederlande.
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