• DE
  • Automotive Consult GmbH - Schäftlarn, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB244094 MÜNCHEN
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Schäftlarn
Schäftlarn DE

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/München

Automotive Consult GmbH Firmenbeschreibung

Automotive Consult GmbH ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB244094 MÜNCHEN. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma kann schriftlich über Schäftlarn erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 20.09.2019 Veränderung
    • HRB *: Automotive Consult Deutschland GmbH, Schäftlarn, Landkreis München, Jahnstr. *, * Schäftlarn-Hohenschäftlarn. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die Änderung des § * (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Automotive Consult GmbH.
    • 23.07.2019 Veränderung
      • HRB *: Automotive Consult Deutschland GmbH, Schäftlarn, Landkreis München, Jahnstr. *, * Schäftlarn-Hohenschäftlarn. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die Erhöhung des Stammkapitals um *.*,* EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Automotive Consult Ltd. mit dem Sitz in Birmingham/ Vereinigtes Königreich und die Änderung des § * (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: *.*,* EUR. Die Automotive Consult Ltd. mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House No. *) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom *.*.* und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 29.01.2019 Veränderung
      • HRB *: Automotive Consult Deutschland GmbH, Schäftlarn, Landkreis München, Jahnstr. *, D-* Schäftlarn. Die Gesellschaft hat am *.*.* den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Automotive Consult Ltd. mit dem Sitz in Birmingham/ England (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. *) eingereicht. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehenhinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ *d Satz * Nr. * UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Automotive Consult Deutschland GmbH) können gemäß § * a Abs. * i.V.m. § * UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung derEintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Automotive Consult Deutschland GmbH unter deren Geschäftsanschrift in * Hohenschäftlarn, Jahnstraße *, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oderGesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § * UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheitdarstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. JeglicherVermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einerDienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis imHinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruchbesteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigungaus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihremSchutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistungzu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dassseitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungenmöglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden AutomotiveConsult Deutschland GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Automotive Consult Ltd.)kann gemäß Reg. * und * The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations * (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. * CCBMR). Hierzu hat erdieses Verlangen gegenüber dem High Ccurt, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von * % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seinerForderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubigerin der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der MinderheitsgesellschafterWeder bei der Automotive Consult Ltd. noch bei der Automotive ConsultDeutschland GmbH existieren Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben überdie Ausübung von deren Rechten entfallen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechtekönnen jederzeit bei der Automotive Consult Deutschland GmbH, Herrn Marc Hessel, unterder Geschäftsadresse in * Hohenschäftlarn, Jahnstraße *, kostenlos angefordert werden.
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