• DE
  • LAFOSAN GmbH - Ammerthalstraße 19, 85551 Kirchheim b.München, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB234652 MÜNCHEN
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Ammerthalstraße 19
85551 Kirchheim b.München
Ammerthalstraße 19, 85551 Kirchheim b.München DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
21.07.2017
Gelöscht am:
-
Alter der Firma
2017-07-21 6 Jahre

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
100.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/München

LAFOSAN GmbH Firmenbeschreibung

LAFOSAN GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB234652 MÜNCHEN. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 21.07.2017 registriert. Die Firma kann schriftlich über Ammerthalstraße 19 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Lafosan Gmbh - Ammerthalstraße 19, 85551 Kirchheim b.München, Deutschland

2017-07-21 6 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 05.07.2019 Veränderung
    • HRB *: LAFOSAN GmbH, Kirchheim b. München, Landkreis München, Ammerthalstraße *, * Kirchheim b. München. Die LAFOSAN Ltd. mit dem Sitz in Birmingham/Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff Company Nr. *) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom *.*.* mit Nachtrag vom *.*.* sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom *.*.* mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 05.06.2019 Veränderung
      • HRB *: LAFOSAN GmbH, Kirchheim b. München, Landkreis München, Ammerthalstraße *, * Kirchheim b. München. Die Gesellschaft hat am *.*.* den Nachtrag vom *.*.* zum Entwurf des Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der LAFOSAN Ltd. mit dem Sitz in Birmingham/Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Company Nr. *) eingereicht. Bezüglich der Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern wird auf die Bekanntmachung vom *.*.* verwiesen.
    • 25.05.2018 Veränderung
      • HRB *: LAFOSAN GmbH, Kirchheim b. München, Landkreis München, Ammerthalstraße *, * Kirchheim b. München. Die Gesellschaft hat am *.*.* den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der LAFOSAN Ltd. mit dem Sitz in Birmingham/ Vereinigtes Königreich (Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Company Nr. *) eingereicht. LAFOSAN Ltd., eine englische GmbH mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company Nr. *, als übertragende Rechtsträgerin;LAFOSAN GmbH, eine deutsche GmbH mit Sitz in Kirchheim b. München, Landkreis München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München, unter Registernummer HRB *, als übernehmende Rechtsträgerin. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und GläubigernGläubiger der übernehmenden Gesellschaft (LAFOSAN GmbH) können gemäß § * a Abs. * i.V.m. § * UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der LAFOSAN GmbH unter deren Geschäftsanschrift * Kirchheim b. München, Arnmerthalstraße * geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § * UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Einbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden LAFOSAN GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (LAFOSAN Ltd.) kann gemäß Reg. * und * The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations * (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. * CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von * % der Gläubiger. DasStimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch den Vertreter mitstimrnen. Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung einer * %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der LAFOSAN GmbH angefordert werden.
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