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  • SuP Planung und Baumanagement GmbH - Werner-Haas-Straße 6, 86153 Augsburg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB22190 AUGSBURG
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Werner-Haas-Straße 6
86153 Augsburg
Werner-Haas-Straße 6, 86153 Augsburg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
15.11.2006
Gelöscht am:
-
Alter der Firma
2006-11-15 17 Jahre

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/Augsburg

SuP Planung und Baumanagement GmbH Firmenbeschreibung

SuP Planung und Baumanagement GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB22190 AUGSBURG. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 15.11.2006 registriert. Die Firma kann schriftlich über Werner-Haas-Straße 6 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Sup Planung Und Baumanagement Gmbh - Werner-Haas-Straße 6, 86153 Augsburg, Deutschland

2006-11-15 17 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 30.11.2017 Berichtigung
    • HRB *: SuP Planung und Baumanagement GmbH, Augsburg, Werner-Haas-Straße *, * Augsburg. Die Donau Beteiligungs u. Management s.r.o. mit dem Sitz in Bratislava/Slowakei (Obchodný register *) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom *.*.* und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 22.07.2017 Berichtigung
      • HRB *: SuP Planung und Baumanagement GmbH, Augsburg, Werner-Haas-Straße *, * Augsburg. Die Gesellschaft hat am *.*.* den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre grenzüberschreitende Verschmelzung eingereicht. An der Verschmelzung sind die Donau Beteiligungs u. Management s.r.o., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach slowakischem Recht mit dem Sitz in Bratislava / Slowakei eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I unter der Abteilung sro, Nummer */B, Identifikationsnummer * * *, als übertragender Rechtsträger und die SuP Planung und Baumanagement GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Augsburg, Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der HRB *, als übernehmender Rechtsträger beteiligt. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden SuP Planung und Baumanagement GmbH ergeben sich aus § *a Abs. * i.V.m. § * UmwG. Danach können die Gläubiger Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handesregister des Amtsgerichts Augsburg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der SuP Planung und Baumanagement GmbH unter deren Geschäftsanschrift Werner-Haas-Str. *, * Augsburg, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sog. obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § * UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung ist ausreichend, da auch insoweit eine Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadenersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatliche überwacht ist, steht das Recht, Sicherheit zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten ab Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden SuP Planung und Baumanagement GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht in Betracht. Die Gläubiger der übertragenden Donau Beteiligungs u. Management s.r.o. können gemäß Art. *f des slowakischen Handelsgesetzbuches (Act Nr. */* Coll.) von der übernehmenden SuP Planung und Baumanagement GmbH eine angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderung verlangen, wenn durch die Verschmelzung die Werthaltigkeit ihrer Forderung beeinträchtigt ist, es sei denn, sie haben bereits anderweitig angemessene Sciherheiten erlangt. Der Anspruch auf Sicherheitsliestung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Verschmelzung geltend gemacht werden. Der Anspruch des Gläubigers, für welchen Sicherheitsleistung begehrt wird, muss bereits vor dem Verschmelzungsstichtag dem Grunde nach entstanden sein. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der SuP Planung und Baumanagement GmbH, Werner-Haas-Str. *, * Augsburg, kostenlos angefordert werden.
    • 28.05.2013 Veränderung
      • SuP Planung und Baumanagement GmbH, Augsburg, Werner-Haas-Straße *, * Augsburg. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die Änderung des § * (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb und Weiterveräußerung von Immobilien sowie Baumanagement, Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben, auch soweit diese der Genehmigung nach § *c GewO bedürfen.
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