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  • RobKo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH - Anzingerstraße 7 a, 85560 Ebersberg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB190997 MÜNCHEN
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Anzingerstraße 7 a
85560 Ebersberg
Anzingerstraße 7 a, 85560 Ebersberg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
14.03.2011
Gelöscht am:
2017-08-21

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/München
Ehemalige Namen
RK1c GmbH

RobKo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH Firmenbeschreibung

RobKo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB190997 MÜNCHEN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 14.03.2011 registriert. RobKo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen RK1c GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Anzingerstraße 7 A erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Robko Grundstücksverwaltungsgesellschaft Mbh - Anzingerstraße 7 a, 85560 Ebersberg, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 22.08.2017 Berichtigung
    • HRB *: RobKo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Ebersberg, Anzingerstraße * a, * Ebersberg. Die Verschmelzung wurde am *.*.* in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB *).
    • 17.08.2017 Berichtigung
      • HRB *: RobKo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Ebersberg, Anzingerstraße * a, * Ebersberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Robert-Koch-Straße Invest GmbH mit dem Sitz in Ebersberg (Amtsgericht München HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 21.02.2017 Berichtigung
      • HRB *: RobKo Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Ebersberg, Anzingerstraße * a, * Ebersberg. Bestellt: Geschäftsführer: Heupel, Veronika, München, **.*.*. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schröter, Elisabeth, München, **.*.*.
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