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  • HIH Hamburg Innovation Holding GmbH - Sechslingspforte 2 c/o Brinkmann & Partner, 22087 Hamburg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB156280 HAMBURG
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Sechslingspforte 2 c/o Brinkmann & Partner
22087 Hamburg
Sechslingspforte 2 c/o Brinkmann & Partner, 22087 Hamburg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
22.03.2019
Gelöscht am:
-
Alter der Firma
2019-03-22 5 Jahre

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/Hamburg

HIH Hamburg Innovation Holding GmbH Firmenbeschreibung

HIH Hamburg Innovation Holding GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB156280 HAMBURG. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 22.03.2019 registriert. Die Firma kann schriftlich über Sechslingspforte 2 C/o Brinkmann & Partner erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Hih Hamburg Innovation Holding Gmbh - Sechslingspforte 2 c/o Brinkmann & Partner, 22087 Hamburg, Deutschland

2019-03-22 5 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 05.06.2023 Veränderung
    • Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 27.02.2023 Veränderung
      • Die Gesellschaft hat gemäß § *d Satz * UmwG zum Zwecke der Bekanntmachung den gemeinsamen Verschmelzungsplan zwischen der Gesellschaft und der DIH Dublin Innovation Holding Limited mit Sitz in Dublin, Irland, als übernehmenden Rechtsträger eingereicht. *. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) Als übertragende Gesellschaft die HIH Hamburg Innovation Holding GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Hamburg, Deutschland. b) Als übernehmende Gesellschaft die DIH Dublin Innovation Holding Limited, einer private company limited by shares nach dem Recht der Republik Irland mit Sitz in Dublin, Irland. *. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen: a) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Companies Registration Office in Irland als private company limited by shares unter der Registernummer *. b) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB *. *. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird folgendes mitgeteilt: a) Folgen für die Gesellschafter: Da sich die übertragende Gesellschaft zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des gemeinsamen Verschmelzungsvorhabens in Deutschland zu * % im Besitz der übernehmenden Gesellschaft befindet (die übernehmende Gesellschaft ist alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft), kommt es infolge der Verschmelzung zu keinen Auswirkungen auf die Gesellschafter und es sind keine Angaben zu den Bedingungen einer Barabfindung erforderlich. b) Folgen für die Gläubiger: Durch die Übertragung aller Aktiva und Passiva der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft wird diese von Gesetzes wegen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Vertragspartner der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft; eine ausdrückliche Zustimmung der Gläubiger ist nicht erforderlich. Aufgrund der vorliegenden grenzüberschreitenden Verschmelzung findet § *e Satz * UmwG mit der Maßgabe Anwendung, dass die Auswirkungen der Verschmelzung auf die Gläubiger der beteiligten Gesellschaften dargelegt werden müssen. Der Gläubigerschutz richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem der Schuldner seinen Sitz hat. Auswirkungen auf die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft: Um bei einer Herausverschmelzung - wie im vorliegenden Fall - den Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft zu gewährleisten, sieht § *j UmwG vor, dass die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft für den Fall, dass ihre Forderungen nicht befriedigt werden können, eine Sicherheitsleistung verlangen können. Dazu müssen sie innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder eines Entwurfs desselben glaubhaft machen und anmelden, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger haben nur Anspruch auf Bestellung einer Sicherheit für solche Forderungen, die vor oder bis zu * Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind (vgl. § *j Abs. * UmwG). Auswirkungen auf die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft: c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter den folgenden Anschriften eingeholt werden: - HIH Hamburg Innovation Holding GmbH, c/o Brinkmann & Sechslingspforte *, Partner, D-* Hamburg, Deutschland, und - DIH Dublin Innovation Holding Ltd., Anschrift: * Upper Mount Street, Dublin *, Dublin, Irland, D* PR*. Nach dem Erlöschen der Gesellschaft ohne Liquidation und der Löschung der entsprechenden Geschäftsanteile kommt es durch die Verschmelzung weder zu einer Erhöhung des Stammkapitals der übernehmenden Gesellschaft noch zur Ausgabe neuer Geschäftsanteile. Es wird daher weder ein Umtauschverhältnis festgelegt, noch werden die Voraussetzungen für das Austrittsrecht erfüllt, noch wird sich die Gesellschaftsstruktur der verschmelzenden Gesellschaft in irgendeiner Weise ändern.
    • 23.05.2022 Veränderung
      • HRB *: HIH Hamburg Innovation Holding GmbH, Hamburg, Sechslingspforte * c/o Brinkmann & Partner, D-* Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Rasenberger, Peter Edmund, Lausanne / Schweiz, **.*.*, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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