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  • domysol GmbH - Kleine Beurhausstr. 26, 44137 Dortmund, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB15545 DORTMUND
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Kleine Beurhausstr. 26
44137 Dortmund
Kleine Beurhausstr. 26, 44137 Dortmund DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
26.09.2002
Gelöscht am:
2010-09-21

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
26.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Dortmund

domysol GmbH Firmenbeschreibung

domysol GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB15545 DORTMUND. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 26.09.2002 registriert. Die Firma kann schriftlich über Kleine Beurhausstr. 26 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Domysol Gmbh - Kleine Beurhausstr. 26, 44137 Dortmund, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 23.09.2010 Löschung
    • domysol GmbH, Dortmund, Kleine Beurhausstr. *, * Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mechthild Neugebauer-Compliant Services e. Kfr. am *. September * eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG.
    • 03.09.2010 Veränderung
      • domysol GmbH, Dortmund, Kleine Beurhausstr. *, * Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* mit der Mechthild Neugebauer - Compliant Services e. Kfr. mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA *) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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