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  • Ray Sono AG - Tumblingerstr. 32, 80337 München, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB133709 MÜNCHEN
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Tumblingerstr. 32
80337 München
Tumblingerstr. 32, 80337 München DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Aktiengesellschaft
Gründungsdatum
16.10.2000
Gelöscht am:
2017-06-06

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
114.865,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/München
Ehemalige Namen
MediaAktiv AG

Ray Sono AG Firmenbeschreibung

Ray Sono AG ist eine in Deutschland als Aktiengesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB133709 MÜNCHEN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 16.10.2000 registriert. Ray Sono AG hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen MediaAktiv AG ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Tumblingerstr. 32 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Ray Sono Ag - Tumblingerstr. 32, 80337 München, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 07.06.2017 Veränderung
    • HRB *: Ray Sono AG, München, Tumblingerstr. *, * München.
    • 02.06.2017 Veränderung
      • HRB *: Ray Sono AG, München, Tumblingerstr. *, * München. Die Verschmelzung wurde am *.*.* in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB *).
    • 09.05.2017 Berichtigung
      • HRB *: Ray Sono AG, München, Tumblingerstr. *, * München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom *.*.* und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom *.*.* mit der T-AcquiCo Sechs AG (nunmehr Ray Sono Ventures AG) mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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