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Autohandel Rittersbacher GmbH Landstuhl - Kaiserstraße 67, 66849 Landstuhl, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB11028 ZWEIBRÜCKEN
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Kaiserstraße 67
- 66849 Landstuhl Kaiserstraße 67, 66849 Landstuhl DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 13.02.1967
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 26.000,00 EUR
Landes-Besonderheiten
- Zusätzliche Statusdetails
- gelöscht
- Gericht
- DE/Zweibrücken
- Ehemalige Namen
- Autohandel Rittersbacher Gesellschaft mit beschränkter Haftung Landstuhl
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Autohandel Rittersbacher GmbH Landstuhl Firmenbeschreibung
- Autohandel Rittersbacher GmbH Landstuhl ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB11028 ZWEIBRÜCKEN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 13.02.1967 registriert. Autohandel Rittersbacher GmbH Landstuhl hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Autohandel Rittersbacher Gesellschaft mit beschränkter Haftung Landstuhl ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Kaiserstraße 67 erreicht werden.
Jetzt sichern Autohandel Rittersbacher GmbH Landstuhl HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 12.01.2021 Veränderung
- HRB *: Autohandel Rittersbacher GmbH Landstuhl, Landstuhl, Kaiserstr. *, D-* Landstuhl. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Autohandel Rittersbacher GmbH mit Sitz in Germersheim (Amtsgericht Landau HRB *) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Autohandel Rittersbacher GmbH Landstuhl
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen