• DE
  • People Solutions GmbH - Am Kreuztor, 1e, 53721, Siegburg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB10138 Siegburg
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Am Kreuztor
1e
53721
Siegburg
Am Kreuztor, 1e, 53721, Siegburg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
17.03.2008
Alter der Firma
2008-03-17 16 Jahre

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Siegburg

People Solutions GmbH Firmenbeschreibung

People Solutions GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB10138 Siegburg. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 17.03.2008 registriert. Die Firma kann schriftlich über Am Kreuztor erreicht werden.
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Jetzt sichern People Solutions GmbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug

Sie befinden sich hier: People Solutions Gmbh - Am Kreuztor, 1e, 53721, Siegburg, Deutschland

2008-03-17 16 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 27.08.2018 Löschung
    • HRB *: People Solutions GmbH, Siegburg, Am Kreuztor *e, * Siegburg. Die Gesellschaft ist gemäß § * Absatz * FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
    • 22.05.2018 Löschung
      • HRB *: People Solutions GmbH, Siegburg, Am Kreuztor *e, * Siegburg. Das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist. Es ist daher beabsichtigt, die Gesellschaft nach § * FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von * Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße *, * Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.
    • 13.10.2008 Veränderung
      • People Solutions GmbH, Siegburg, (Am Kreuztor *e, * Siegburg).Nicht mehr Geschäftsführer: Rillox, Tilman, Hamburg, **.*.*.
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