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  • IFT Industrie- und Finanztreuhand Keller KG - Eichendorffweg 30, 40699 Erkrath, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRA19060 WUPPERTAL
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Eichendorffweg 30
40699 Erkrath
Eichendorffweg 30, 40699 Erkrath DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft
Gründungsdatum
18.02.1998

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Wuppertal

IFT Industrie- und Finanztreuhand Keller KG Firmenbeschreibung

IFT Industrie- und Finanztreuhand Keller KG ist eine in Deutschland als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA19060 WUPPERTAL. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 18.02.1998 registriert. Die Firma kann schriftlich über Eichendorffweg 30 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 29.10.2018 Löschung
    • HRA *: IFT Industrie- und Finanztreuhand Keller KG, Erkrath (Eichendorffweg *, * Erkrath). Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § * Absatz * Satz *, § * Absatz * HGB eingetragen.
    • 27.07.2018 Löschung
      • HRA *: IFT Industrie- und Finanztreuhand Keller KG, Erkrath (Eichendorffweg *, * Erkrath). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach §§ * Abs. *, * HGB, § * FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland *, * Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § *a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.*) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
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