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  • Jansen-Tore GmbH & Co. KG - Emsstraße 4, 26871 Aschendorf, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRA121379 OSNABRÜCK
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Emsstraße 4
26871 Aschendorf
Emsstraße 4, 26871 Aschendorf DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft
Gründungsdatum
06.07.2004
Gelöscht am:
2017-09-20

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Osnabrück
Ehemalige Namen
Jansen-Tore GmbH & Co. KG

Jansen-Tore GmbH & Co. KG Firmenbeschreibung

Jansen-Tore GmbH & Co. KG ist eine in Deutschland als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA121379 OSNABRÜCK. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 06.07.2004 registriert. Jansen-Tore GmbH & Co. KG hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Jansen-Tore GmbH & Co. KG ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Emsstraße 4 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 20.09.2017 Veränderung
    • HRA *: Jansen-Tore GmbH & Co. KG, Surwold, Emsstraße *, * Aschendorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Jansen Brandschutz GmbH & Co. KG am *.*.* eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
    • 29.08.2017 Berichtigung
      • HRA *: Jansen-Tore GmbH & Co. KG, Surwold, Emsstraße *, * Aschendorf. Einzelprokura: Jansen, Sandra, Papenburg, **.*.*.
    • 28.08.2017 Berichtigung
      • HRA *: Jansen-Tore GmbH & Co. KG, Surwold, Emsstraße *, * Aschendorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Jansen Brandschutz GmbH & Co. KG mit Sitz in Surwold (Amtsgericht Osnabrück HRA *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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